Presse
10.02.2012, 10:00 Uhr
EU-Flughafenpaket im Bundestag abgelehnt
Verordnungen zu Bodenverkehrsdiensten und Betriebsbeschränkungen nicht akzeptabel

Im Verlauf der Woche haben wir die Bundesregierung aufgefordert, die von der EU-Kommission im Rahmen des sogenannten Flughafenpaketes vorgeschlagenen Verordnungen zu Bodenverkehrsdiensten (BVD) und lärmbedingten Betriebsbeschränkungen abzulehnen. Das aus insgesamt drei Verordnungen bestehende Maßnahmenpaket soll laut dem zuständigen Verkehrskommissar Siim Kallas die Kapazität und Qualität an Flughäfen erhöhen.

Kein Anpassungsbedarf bei Bodenabfertigung

So soll mit der Neuregulierung der bisherigen Bodenverkehrsrichtlinie 96/67 EG in Form einer Verordnung die Bodenabfertigung auf Flughäfen noch weiter liberalisiert werden. Diesen Eingriff lehnen wir entschieden ab, da bereits ein funktionierender Markt existiert und ein Anpassungsbedarf somit schlicht nicht vorhanden ist. Eine Umsetzung der angedachten Regelung wäre zudem mit inakzeptablen Auswirkungen auf das im Bereich der Bodenverkehrsdienste beschäftigte Personal verbunden. Schon heute erwirtschaften die Flughäfen und BVD-Dienstleister in dem margenschwachen Geschäftsbereich keine Gewinne mehr, die im Jahr 1996 eingeleitete erste Liberalisierung hat bereits zu einer Preissenkung von bis zu 25 Prozent geführt. Geringfügige und befristete Beschäftigungsverhältnisse sind als Konsequenz seitdem weit verbreitet. Eine weitere Marktöffnung würde die Lohnkosten zwangsläufig noch weiter absinken lassen, Lohndumping und Arbeitsplatzverlust würden drohen.

Auch die Sicherheit könnte unter einer unnötigen Marktöffnung leiden. Preisdruck und sinkende Löhne würden zwangsläufig zur Einstellung gering qualifizierter Arbeitskräfte führen, was in einem sicherheitsrelevanten Bereich mit erheblichen Risiken verbunden wäre. Die geforderte Erhöhung der Zahl von Drittanbietern würde die vorhandenen Standards also eher gefährden anstatt eine weitere Qualitätsverbesserung zu ermöglichen.

Die im Verordnungsentwurf vorgeschlagenen Regelungen zur Untervergabe von Dienstleistungen sowie zur rechtlichen Trennung von Bodenverkehrsdiensten und zentralen Infrastruktureinrichtungen lehnen wir ebenso ab. Damit würde die Verordnung nicht nur in die unternehmerischen Belange der Flughafenbetreiber eingreifen. Es wäre auch eine Ungleichbehandlung und Diskriminierung der Flughafenbetreiber als Dienstleister zu befürchten.
Zuletzt sind wir auch mit dem Wechsel des Rechtsrahmens von einer Richtlinie zu einer Verordnung nicht einverstanden. Soweit überhaupt ein Anpassungsbedarf im Bereich der Bodenabfertigung besteht, genügt eine Änderung der bestehenden Richtlinie mit einer Aufstellung von Leitlinien, die dann von den Mitgliedstaaten umzusetzen sind.

Betriebsbeschränkungen und Lärmschutz dürfen nicht in Brüssel entschieden werden

Auch den Verordnungsvorschlag zu lärmbedingten Betriebsbeschränkungen lehnen wir in der vorliegenden Form ab. Zwar ist die Anerkennung des Ruhebedürfnisses der Bürger in den Mitgliedstaaten der EU und die Zielsetzung, Verbesserungen für die von Fluglärm betroffenen Menschen zu erreichen, durchaus begrüßenswert. Schließlich ist es auch unser Bestreben, Fluglärm und die damit verbundenen Betroffenheiten zu mindern. Unabhängig davon ist das in der Verordnung verankerte Kontroll- und Vetorecht der EU-Kommission aber nicht sachgerecht und geht deutlich über das gemäß Subsidiaritätsprinzip zulässige Maß an Kompetenz hinaus. Die vorgesehenen Ermächtigungen, mit welchen in Brüssel über Betriebsbeschränkungen wie beispielsweise das Aufheben von Nachtflugverboten entschieden werden könnten, stellen einen weder gerechtfertigten noch hinnehmbaren Eingriff in die Befugnisse der Mitgliedstaaten dar. Über Betriebsbeschränkungen und Lärmschutz müssen auch weiterhin alleine die Mitgliedstaaten anhand der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten und der lokalen Auswirkungen entscheiden. Eine Verlagerung der Handlungsspielräume von der nationalen und regionalen Ebene nach Brüssel lehnen wir entschieden ab.

Zudem schränkt der Verordnungsvorschlag das von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO festgelegte Konzept des "ausgewogenen Ansatzes" bei der Bekämpfung von Fluglärm deutlich ein, indem mit der Möglichkeit der operationellen Betriebsbeschränkung nur eine einzelne Maßnahmenoption einseitig herausgestellt wird. Das Ziel einer einheitlichen Anwendung des ausgewogenen Ansatzes wird aber nur durch eine gleichwertige Würdigung aller vorgesehenen Elemente erreicht, also auch der Berücksichtigung der Senkung des Lärms an der Quelle, der Planung und Verwaltung der Flächennutzung sowie der betrieblichen Verfahren zur Lärmminderung. Der ausgewogene Ansatz der ICAO sieht die Möglichkeit einer Betriebsbeschränkung sogar lediglich als letztes Mittel vor.

Vor diesem Hintergrund haben wir die Bundesregierung in zwei Entschließungsanträgen aufgefordert, die beiden Verordnungsvorschläge der Kommission abzulehnen und, sollte hierfür auf europäischer Ebene keine Mehrheit zustande kommen, appeliert, jeweils auf maßgebliche Verbesserungen hinzuwirken. Die Anträge wurden sowohl im Verkehrsausschuss als auch im Plenum des Bundestages verabschiedet. Meine diesbezügliche Rede, in der ich in meiner Funktion als luftverkehrspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion unsere Ablehnung der Verordnungen ausführlich erläutert und verdeutlicht habe, ging aufgrund der fortgeschrittenen Zeit im Plenum zu Protokoll. 

Bei Interesse finden Sie meinen Beitrag im Plenarprotokoll des 09. Februars auf der Internetseite des Parlamentes unter folgendem Link - 

Deutscher Bundestag   

     

       

 

© dpa

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