Lassen Sie mich zunächst die Gelegenheit nutzen, Ihnen an dieser Stelle ein erfülltes und erfolgreiches und gesundes neues Jahr 2012 zu wünschen.
Zudem freue ich mich, Ihnen auf den folgenden Seiten einen fundierten Einblick in meine Arbeit im Deutschen Bundestag, meine politischen Überzeugungen und meine Zielsetzungen für den Wahlkreis 185 geben zu können. Ich lade Sie herzlich ein, in Ruhe zu verweilen und mir zum Abschluss Ihres Aufenthaltes eine kurze Anregung in meinem Gästebuch zu hinterlassen.
Ich freue mich auf Ihren virtuellen Besuch und wünsche Ihnen viel Spaß beim Stöbern.
Seien Sie herzlich aus Berlin gegrüßt und haben Sie vielen Dank für Ihren Besuch!
Ihr

Die Bundestagsabgeordneten Peter Wichtel und Dr. Matthias Zimmer informieren sich bei manroland in Offenbach
Optimistischer Ausblick für die Firma
Der Obertshausener Bundestagsabgeordnete Peter Wichtel und sein Frankfurter Kollege, der CDA-Landesvorsitzende Dr. Matthias Zimmer, sind zu einem Informationsgespräch bei dem Traditionsunternehmen manroland in Offenbach mit den neuen Firmenverantwortlichen zusammen getroffen. manroland war nach der Finanzkrise 2008 in wirtschaftliche Schieflage gekommen und musste vor wenigen Monaten Insolvenz anmelden. Während die anderen Standorte, allen voran Nürnberg, schnell einen neuen Investor gefunden hatten, ist der Standort Offenbach erst kürzlich durch einen britischen Investor übernommen worden; zwischenzeitlich war gut die Hälfte der Belegschaft entlassen und in eine Transfergesellschaft überführt worden.
Wichtel und Zimmer zeigten sich zuversichtlich, dass der neue Investor den Standort Offenbach halten und wieder zu einem erfolgreichen Unternehmen weiter entwickeln könne. Wichtel begrüßte insbesondere, dass kein Lehrling durch die Insolvenz seinen Ausbildungsplatz verloren habe und das Unternehmen die Lehrlinge übernommen habe, die im Januar ihre Ausbildung beendet haben.
In Zukunft habe das Unternehmen, das nun als mittelständisches Unternehmen sich neu positionieren müsse, hervorragende Chancen auf dem Weltmarkt. Dafür spreche schon die hohe Präzision der Fertigung und die Fertigungstiefe, in der die Produkte aus einer Hand gefertigt würden.
Wichtig sei nun, auch den Beschäftigten eine sichere Perspektive zu geben. Zimmer begrüßte ausdrücklich die Absicht der neuen Firmenleitung, die bestehenden Tarifverträge weiter zu führen und Mitglied im Arbeitgeberverband zu werden. Dies sei ein gutes Zeichen für Kontinuität und die Bedeutung der Tarifpartnerschaft als Standortvorteil im internationalen Wettbewerb.
Wichtel und Zimmer betonten es sei nun auch wichtig, die Transfergesellschaft so finanziell auszustatten dass möglichst alle ehemaligen Mitarbeiter von manroland in Offenbach einen neuen Arbeitsplatz finden könnten. Hier seien neben den Alteigentümern mit einem größeren finanziellen Engagement auch die politisch Verantwortlichen im Land gefragt, betonten beide abschließend.
Peter Wichtel plädiert für gesetzliche Stärkung der Tarifeinheit
Streik am Frankfurter Flughafen offenbart Problematik der Aufsplittung von Tarifverträgen
Der Obertshausener Bundestagsabgeordnete Peter Wichtel spricht sich vor dem Hintergund der heutigen Arbeitsniederlegung auf dem Frankfurter Flughafen für eine gesetzliche Stärkung der Tarifeinheit aus. Der Streik der Mitarbeiter der Verkehrsaufsicht und der Kontrolle des Vorfelds sei ein Beleg für die schwierige tarifliche Situation in Unternehmen, seit das Bundesarbeitsgericht im Jahr 2010 den jahrzehntelang geltenden Grundsatz der Tarifeinheit aufgehoben hat.
"Das Streikrecht ist und bleibt eine legitime Maßnahme, um die Interessen von Arbeitnehmern durchzusetzen. Dennoch offenbart die gegenwärtige Situation am Frankfurter Flughafen, dass die Aufhebung der Tarifeinheit zu einer problematischen Stärkung von Spartengewerkschaften geführt hat", so der Parlamentarier. "Wenn das bewährte Prinzip "Ein Betrieb - ein Tarifvertrag" nicht mehr gilt und es mehrere parallele Tarifverträge in einem Unternehmen gibt, kann es zu einer deutlichen Zunahme von Tarifauseinandersetzungen und letztlich auch zu Streiks einzelner Berufsgruppen kommen. Als Konsequenz kann dann - wie in Frankfurt geschehen - ein Bruchteil der Beschäftigten eines Unternehmens mit seinen Tarifforderungen den gesamten Betriebsablauf massiv behindern", führt Wichtel weiter aus.
Der Bundestagsabgeordnete fordert daher eine Rückkehr zum Prinzip der Tarifeinheit in Unternehmen. "Angemessene Rahmenbedingungen wie vor der Aufhebung der Tarifeinheit wären sowohl im Interesse von Arbeitgebern als auch der Gewerkschaften. Eine gesetzliche Regelung halte ich vor diesem Hintergrund für die bestmögliche Lösung."
Im Verlauf der Woche haben wir die Bundesregierung aufgefordert, die von der EU-Kommission im Rahmen des sogenannten Flughafenpaketes vorgeschlagenen Verordnungen zu Bodenverkehrsdiensten (BVD) und lärmbedingten Betriebsbeschränkungen abzulehnen. Das aus insgesamt drei Verordnungen bestehende Maßnahmenpaket soll laut dem zuständigen Verkehrskommissar Siim Kallas die Kapazität und Qualität an Flughäfen erhöhen.
Kein Anpassungsbedarf bei Bodenabfertigung
So soll mit der Neuregulierung der bisherigen Bodenverkehrsrichtlinie 96/67 EG in Form einer Verordnung die Bodenabfertigung auf Flughäfen noch weiter liberalisiert werden. Diesen Eingriff lehnen wir entschieden ab, da bereits ein funktionierender Markt existiert und ein Anpassungsbedarf somit schlicht nicht vorhanden ist. Eine Umsetzung der angedachten Regelung wäre zudem mit inakzeptablen Auswirkungen auf das im Bereich der Bodenverkehrsdienste beschäftigte Personal verbunden. Schon heute erwirtschaften die Flughäfen und BVD-Dienstleister in dem margenschwachen Geschäftsbereich keine Gewinne mehr, die im Jahr 1996 eingeleitete erste Liberalisierung hat bereits zu einer Preissenkung von bis zu 25 Prozent geführt. Geringfügige und befristete Beschäftigungsverhältnisse sind als Konsequenz seitdem weit verbreitet. Eine weitere Marktöffnung würde die Lohnkosten zwangsläufig noch weiter absinken lassen, Lohndumping und Arbeitsplatzverlust würden drohen.
Auch die Sicherheit könnte unter einer unnötigen Marktöffnung leiden. Preisdruck und sinkende Löhne würden zwangsläufig zur Einstellung gering qualifizierter Arbeitskräfte führen, was in einem sicherheitsrelevanten Bereich mit erheblichen Risiken verbunden wäre. Die geforderte Erhöhung der Zahl von Drittanbietern würde die vorhandenen Standards also eher gefährden anstatt eine weitere Qualitätsverbesserung zu ermöglichen.
Die im Verordnungsentwurf vorgeschlagenen Regelungen zur Untervergabe von Dienstleistungen sowie zur rechtlichen Trennung von Bodenverkehrsdiensten und zentralen Infrastruktureinrichtungen lehnen wir ebenso ab. Damit würde die Verordnung nicht nur in die unternehmerischen Belange der Flughafenbetreiber eingreifen. Es wäre auch eine Ungleichbehandlung und Diskriminierung der Flughafenbetreiber als Dienstleister zu befürchten.
Zuletzt sind wir auch mit dem Wechsel des Rechtsrahmens von einer Richtlinie zu einer Verordnung nicht einverstanden. Soweit überhaupt ein Anpassungsbedarf im Bereich der Bodenabfertigung besteht, genügt eine Änderung der bestehenden Richtlinie mit einer Aufstellung von Leitlinien, die dann von den Mitgliedstaaten umzusetzen sind.
Betriebsbeschränkungen und Lärmschutz dürfen nicht in Brüssel entschieden werden
Auch den Verordnungsvorschlag zu lärmbedingten Betriebsbeschränkungen lehnen wir in der vorliegenden Form ab. Zwar ist die Anerkennung des Ruhebedürfnisses der Bürger in den Mitgliedstaaten der EU und die Zielsetzung, Verbesserungen für die von Fluglärm betroffenen Menschen zu erreichen, durchaus begrüßenswert. Schließlich ist es auch unser Bestreben, Fluglärm und die damit verbundenen Betroffenheiten zu mindern. Unabhängig davon ist das in der Verordnung verankerte Kontroll- und Vetorecht der EU-Kommission aber nicht sachgerecht und geht deutlich über das gemäß Subsidiaritätsprinzip zulässige Maß an Kompetenz hinaus. Die vorgesehenen Ermächtigungen, mit welchen in Brüssel über Betriebsbeschränkungen wie beispielsweise das Aufheben von Nachtflugverboten entschieden werden könnten, stellen einen weder gerechtfertigten noch hinnehmbaren Eingriff in die Befugnisse der Mitgliedstaaten dar. Über Betriebsbeschränkungen und Lärmschutz müssen auch weiterhin alleine die Mitgliedstaaten anhand der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten und der lokalen Auswirkungen entscheiden. Eine Verlagerung der Handlungsspielräume von der nationalen und regionalen Ebene nach Brüssel lehnen wir entschieden ab.
Zudem schränkt der Verordnungsvorschlag das von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO festgelegte Konzept des "ausgewogenen Ansatzes" bei der Bekämpfung von Fluglärm deutlich ein, indem mit der Möglichkeit der operationellen Betriebsbeschränkung nur eine einzelne Maßnahmenoption einseitig herausgestellt wird. Das Ziel einer einheitlichen Anwendung des ausgewogenen Ansatzes wird aber nur durch eine gleichwertige Würdigung aller vorgesehenen Elemente erreicht, also auch der Berücksichtigung der Senkung des Lärms an der Quelle, der Planung und Verwaltung der Flächennutzung sowie der betrieblichen Verfahren zur Lärmminderung. Der ausgewogene Ansatz der ICAO sieht die Möglichkeit einer Betriebsbeschränkung sogar lediglich als letztes Mittel vor.
Vor diesem Hintergrund haben wir die Bundesregierung in zwei Entschließungsanträgen aufgefordert, die beiden Verordnungsvorschläge der Kommission abzulehnen und, sollte hierfür auf europäischer Ebene keine Mehrheit zustande kommen, appeliert, jeweils auf maßgebliche Verbesserungen hinzuwirken. Die Anträge wurden sowohl im Verkehrsausschuss als auch im Plenum des Bundestages verabschiedet. Meine diesbezügliche Rede, in der ich in meiner Funktion als luftverkehrspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion unsere Ablehnung der Verordnungen ausführlich erläutert und verdeutlicht habe, ging aufgrund der fortgeschrittenen Zeit im Plenum zu Protokoll.
Bei Interesse finden Sie meinen Beitrag im Plenarprotokoll des 09. Februars auf der Internetseite des Parlamentes unter folgendem Link -
Deutscher Bundestag
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat die von Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer Ende des vergangenen Jahres vorgelegte Projektliste für das "Infrastrukturbeschleunigungsprogramm" beschlossen. Mit dem Programm stehen ab diesem Jahr eine zusätzliche Milliarde Euro für Investitionen in Straße, Schiene und Wasserstraße bereit. Mit dem beschleunigten Einsatz von Infrastrukturmitteln können wichtige Projekte fortgeführt oder in Angriff genommen werden, bei denen es dringenden Handlungsbedarf gibt.
Für Maßnahmen im Bereich der Bundesfernstraßen stehen insgesamt 600 Millionen Euro zur Verfügung, im Bereich Bundeswasserstraßen 300 Millionen Euro und für Schienenwege 100 Millionen Euro. Diese Investitionsmittel werden so aufgeteilt, dass bereits in diesem Jahr mit einer halben Milliarde Euro wichtige Maßnahmen finanziert werden können. Weitere 500 Millionen Euro stehen im Folgejahr zur Verfügung.
Weitere Informationen zum Infrastrukturbeschleunigungsprogramm sowie einen Überblick der Bundesfernstraßen- und Bundesschienenwegeprojekte in Hessen, die bis 2013 fortgeführt oder neu begonnen werden, finden Sie unter folgendem Link auf den Seiten des Bundesverkehrsministeriums.
Infrastrukturbeschleunigungsprogramm
In ihrer Neujahrsansprache hat die Bundeskanzlerin drei für die Zukunt unseres Landes wesentliche Fragen aufgeworfen: Wie wollen wir zusammenleben? Wie sichern wir unseren Wohlstand? Wie lernen wir als Gesellschaft? Die Bundesregierung diskutiert diese Frage seit dem Frühjahr 2011 mit Wissenschaftlern und Praktikern. Aber da es um unser aller Zukunft geht, hat sie in der vergangenen Woche einen öffentlichen Dialog der Bürger und der Zivilgesellschaft begonnen. Er steht unter dem Titel "Menschlich und erfolgreich. Dialog über Deutschlands Zukunft" und findet im Rahmen der Bürger-Internet-Plattform www.dialog-ueber-deutschland.de statt.
Darüber hinaus wird die Bundeskanzlerin bei drei Bürgergesprächen im Februar und März mit den Menschen vor Ort in Erfurt, Heidelberg und Bielefeld diskutieren. Im Mittelpunkt sollen dabei konkrete Handlungsvorschläge und Anregungen für die Bundesrepublik stehen, die die Bundesregierung weiterverfolgen und in der Gesetzgebung oder anderen Initiativen umsetzen kann. Die Ergebnisse des Zukunftsdialoges werden im Juli veröffentlicht. Durch den Dialog soll eine gesamtgesellschaftliche Debatte über die Zukunft unseres Landes angeregt werden. Dabei bietet der Zukunftsdialog eine gänzlich neue Form der politischen Beteiligung, die stark auf den Prozess gegenseitigen Zuhörens, Diskutierens und voneinander Lernens setzt.
Ich würde mich freuen, wenn auch Sie sich am Dialog über Deutschland beteiligen würden und empfehle Ihnen vor diesem Hintergrund einen Besuch der hierfür eingerichteten und bereits erwähnten Internetseite www.dialog-ueber-deutschland.de .








