Die Bundestagsabgeordneten Peter Wichtel und Dr. Matthias Zimmer informieren sich bei manroland in Offenbach
Optimistischer Ausblick für die Firma
Der Obertshausener Bundestagsabgeordnete Peter Wichtel und sein Frankfurter Kollege, der CDA-Landesvorsitzende Dr. Matthias Zimmer, sind zu einem Informationsgespräch bei dem Traditionsunternehmen manroland in Offenbach mit den neuen Firmenverantwortlichen zusammen getroffen. manroland war nach der Finanzkrise 2008 in wirtschaftliche Schieflage gekommen und musste vor wenigen Monaten Insolvenz anmelden. Während die anderen Standorte, allen voran Nürnberg, schnell einen neuen Investor gefunden hatten, ist der Standort Offenbach erst kürzlich durch einen britischen Investor übernommen worden; zwischenzeitlich war gut die Hälfte der Belegschaft entlassen und in eine Transfergesellschaft überführt worden.
Wichtel und Zimmer zeigten sich zuversichtlich, dass der neue Investor den Standort Offenbach halten und wieder zu einem erfolgreichen Unternehmen weiter entwickeln könne. Wichtel begrüßte insbesondere, dass kein Lehrling durch die Insolvenz seinen Ausbildungsplatz verloren habe und das Unternehmen die Lehrlinge übernommen habe, die im Januar ihre Ausbildung beendet haben.
In Zukunft habe das Unternehmen, das nun als mittelständisches Unternehmen sich neu positionieren müsse, hervorragende Chancen auf dem Weltmarkt. Dafür spreche schon die hohe Präzision der Fertigung und die Fertigungstiefe, in der die Produkte aus einer Hand gefertigt würden.
Wichtig sei nun, auch den Beschäftigten eine sichere Perspektive zu geben. Zimmer begrüßte ausdrücklich die Absicht der neuen Firmenleitung, die bestehenden Tarifverträge weiter zu führen und Mitglied im Arbeitgeberverband zu werden. Dies sei ein gutes Zeichen für Kontinuität und die Bedeutung der Tarifpartnerschaft als Standortvorteil im internationalen Wettbewerb.
Wichtel und Zimmer betonten es sei nun auch wichtig, die Transfergesellschaft so finanziell auszustatten dass möglichst alle ehemaligen Mitarbeiter von manroland in Offenbach einen neuen Arbeitsplatz finden könnten. Hier seien neben den Alteigentümern mit einem größeren finanziellen Engagement auch die politisch Verantwortlichen im Land gefragt, betonten beide abschließend.
Peter Wichtel plädiert für gesetzliche Stärkung der Tarifeinheit
Streik am Frankfurter Flughafen offenbart Problematik der Aufsplittung von Tarifverträgen
Der Obertshausener Bundestagsabgeordnete Peter Wichtel spricht sich vor dem Hintergund der heutigen Arbeitsniederlegung auf dem Frankfurter Flughafen für eine gesetzliche Stärkung der Tarifeinheit aus. Der Streik der Mitarbeiter der Verkehrsaufsicht und der Kontrolle des Vorfelds sei ein Beleg für die schwierige tarifliche Situation in Unternehmen, seit das Bundesarbeitsgericht im Jahr 2010 den jahrzehntelang geltenden Grundsatz der Tarifeinheit aufgehoben hat.
"Das Streikrecht ist und bleibt eine legitime Maßnahme, um die Interessen von Arbeitnehmern durchzusetzen. Dennoch offenbart die gegenwärtige Situation am Frankfurter Flughafen, dass die Aufhebung der Tarifeinheit zu einer problematischen Stärkung von Spartengewerkschaften geführt hat", so der Parlamentarier. "Wenn das bewährte Prinzip "Ein Betrieb - ein Tarifvertrag" nicht mehr gilt und es mehrere parallele Tarifverträge in einem Unternehmen gibt, kann es zu einer deutlichen Zunahme von Tarifauseinandersetzungen und letztlich auch zu Streiks einzelner Berufsgruppen kommen. Als Konsequenz kann dann - wie in Frankfurt geschehen - ein Bruchteil der Beschäftigten eines Unternehmens mit seinen Tarifforderungen den gesamten Betriebsablauf massiv behindern", führt Wichtel weiter aus.
Der Bundestagsabgeordnete fordert daher eine Rückkehr zum Prinzip der Tarifeinheit in Unternehmen. "Angemessene Rahmenbedingungen wie vor der Aufhebung der Tarifeinheit wären sowohl im Interesse von Arbeitgebern als auch der Gewerkschaften. Eine gesetzliche Regelung halte ich vor diesem Hintergrund für die bestmögliche Lösung."
Im Verlauf der Woche haben wir die Bundesregierung aufgefordert, die von der EU-Kommission im Rahmen des sogenannten Flughafenpaketes vorgeschlagenen Verordnungen zu Bodenverkehrsdiensten (BVD) und lärmbedingten Betriebsbeschränkungen abzulehnen. Das aus insgesamt drei Verordnungen bestehende Maßnahmenpaket soll laut dem zuständigen Verkehrskommissar Siim Kallas die Kapazität und Qualität an Flughäfen erhöhen.
Kein Anpassungsbedarf bei Bodenabfertigung
So soll mit der Neuregulierung der bisherigen Bodenverkehrsrichtlinie 96/67 EG in Form einer Verordnung die Bodenabfertigung auf Flughäfen noch weiter liberalisiert werden. Diesen Eingriff lehnen wir entschieden ab, da bereits ein funktionierender Markt existiert und ein Anpassungsbedarf somit schlicht nicht vorhanden ist. Eine Umsetzung der angedachten Regelung wäre zudem mit inakzeptablen Auswirkungen auf das im Bereich der Bodenverkehrsdienste beschäftigte Personal verbunden. Schon heute erwirtschaften die Flughäfen und BVD-Dienstleister in dem margenschwachen Geschäftsbereich keine Gewinne mehr, die im Jahr 1996 eingeleitete erste Liberalisierung hat bereits zu einer Preissenkung von bis zu 25 Prozent geführt. Geringfügige und befristete Beschäftigungsverhältnisse sind als Konsequenz seitdem weit verbreitet. Eine weitere Marktöffnung würde die Lohnkosten zwangsläufig noch weiter absinken lassen, Lohndumping und Arbeitsplatzverlust würden drohen.
Auch die Sicherheit könnte unter einer unnötigen Marktöffnung leiden. Preisdruck und sinkende Löhne würden zwangsläufig zur Einstellung gering qualifizierter Arbeitskräfte führen, was in einem sicherheitsrelevanten Bereich mit erheblichen Risiken verbunden wäre. Die geforderte Erhöhung der Zahl von Drittanbietern würde die vorhandenen Standards also eher gefährden anstatt eine weitere Qualitätsverbesserung zu ermöglichen.
Die im Verordnungsentwurf vorgeschlagenen Regelungen zur Untervergabe von Dienstleistungen sowie zur rechtlichen Trennung von Bodenverkehrsdiensten und zentralen Infrastruktureinrichtungen lehnen wir ebenso ab. Damit würde die Verordnung nicht nur in die unternehmerischen Belange der Flughafenbetreiber eingreifen. Es wäre auch eine Ungleichbehandlung und Diskriminierung der Flughafenbetreiber als Dienstleister zu befürchten.
Zuletzt sind wir auch mit dem Wechsel des Rechtsrahmens von einer Richtlinie zu einer Verordnung nicht einverstanden. Soweit überhaupt ein Anpassungsbedarf im Bereich der Bodenabfertigung besteht, genügt eine Änderung der bestehenden Richtlinie mit einer Aufstellung von Leitlinien, die dann von den Mitgliedstaaten umzusetzen sind.
Betriebsbeschränkungen und Lärmschutz dürfen nicht in Brüssel entschieden werden
Auch den Verordnungsvorschlag zu lärmbedingten Betriebsbeschränkungen lehnen wir in der vorliegenden Form ab. Zwar ist die Anerkennung des Ruhebedürfnisses der Bürger in den Mitgliedstaaten der EU und die Zielsetzung, Verbesserungen für die von Fluglärm betroffenen Menschen zu erreichen, durchaus begrüßenswert. Schließlich ist es auch unser Bestreben, Fluglärm und die damit verbundenen Betroffenheiten zu mindern. Unabhängig davon ist das in der Verordnung verankerte Kontroll- und Vetorecht der EU-Kommission aber nicht sachgerecht und geht deutlich über das gemäß Subsidiaritätsprinzip zulässige Maß an Kompetenz hinaus. Die vorgesehenen Ermächtigungen, mit welchen in Brüssel über Betriebsbeschränkungen wie beispielsweise das Aufheben von Nachtflugverboten entschieden werden könnten, stellen einen weder gerechtfertigten noch hinnehmbaren Eingriff in die Befugnisse der Mitgliedstaaten dar. Über Betriebsbeschränkungen und Lärmschutz müssen auch weiterhin alleine die Mitgliedstaaten anhand der jeweiligen örtlichen Gegebenheiten und der lokalen Auswirkungen entscheiden. Eine Verlagerung der Handlungsspielräume von der nationalen und regionalen Ebene nach Brüssel lehnen wir entschieden ab.
Zudem schränkt der Verordnungsvorschlag das von der Internationalen Zivilluftfahrtorganisation ICAO festgelegte Konzept des "ausgewogenen Ansatzes" bei der Bekämpfung von Fluglärm deutlich ein, indem mit der Möglichkeit der operationellen Betriebsbeschränkung nur eine einzelne Maßnahmenoption einseitig herausgestellt wird. Das Ziel einer einheitlichen Anwendung des ausgewogenen Ansatzes wird aber nur durch eine gleichwertige Würdigung aller vorgesehenen Elemente erreicht, also auch der Berücksichtigung der Senkung des Lärms an der Quelle, der Planung und Verwaltung der Flächennutzung sowie der betrieblichen Verfahren zur Lärmminderung. Der ausgewogene Ansatz der ICAO sieht die Möglichkeit einer Betriebsbeschränkung sogar lediglich als letztes Mittel vor.
Vor diesem Hintergrund haben wir die Bundesregierung in zwei Entschließungsanträgen aufgefordert, die beiden Verordnungsvorschläge der Kommission abzulehnen und, sollte hierfür auf europäischer Ebene keine Mehrheit zustande kommen, appeliert, jeweils auf maßgebliche Verbesserungen hinzuwirken. Die Anträge wurden sowohl im Verkehrsausschuss als auch im Plenum des Bundestages verabschiedet. Meine diesbezügliche Rede, in der ich in meiner Funktion als luftverkehrspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion unsere Ablehnung der Verordnungen ausführlich erläutert und verdeutlicht habe, ging aufgrund der fortgeschrittenen Zeit im Plenum zu Protokoll.
Bei Interesse finden Sie meinen Beitrag im Plenarprotokoll des 09. Februars auf der Internetseite des Parlamentes unter folgendem Link -
Deutscher Bundestag
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat die von Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer Ende des vergangenen Jahres vorgelegte Projektliste für das "Infrastrukturbeschleunigungsprogramm" beschlossen. Mit dem Programm stehen ab diesem Jahr eine zusätzliche Milliarde Euro für Investitionen in Straße, Schiene und Wasserstraße bereit. Mit dem beschleunigten Einsatz von Infrastrukturmitteln können wichtige Projekte fortgeführt oder in Angriff genommen werden, bei denen es dringenden Handlungsbedarf gibt.
Für Maßnahmen im Bereich der Bundesfernstraßen stehen insgesamt 600 Millionen Euro zur Verfügung, im Bereich Bundeswasserstraßen 300 Millionen Euro und für Schienenwege 100 Millionen Euro. Diese Investitionsmittel werden so aufgeteilt, dass bereits in diesem Jahr mit einer halben Milliarde Euro wichtige Maßnahmen finanziert werden können. Weitere 500 Millionen Euro stehen im Folgejahr zur Verfügung.
Weitere Informationen zum Infrastrukturbeschleunigungsprogramm sowie einen Überblick der Bundesfernstraßen- und Bundesschienenwegeprojekte in Hessen, die bis 2013 fortgeführt oder neu begonnen werden, finden Sie unter folgendem Link auf den Seiten des Bundesverkehrsministeriums.
Infrastrukturbeschleunigungsprogramm
In ihrer Neujahrsansprache hat die Bundeskanzlerin drei für die Zukunt unseres Landes wesentliche Fragen aufgeworfen: Wie wollen wir zusammenleben? Wie sichern wir unseren Wohlstand? Wie lernen wir als Gesellschaft? Die Bundesregierung diskutiert diese Frage seit dem Frühjahr 2011 mit Wissenschaftlern und Praktikern. Aber da es um unser aller Zukunft geht, hat sie in der vergangenen Woche einen öffentlichen Dialog der Bürger und der Zivilgesellschaft begonnen. Er steht unter dem Titel "Menschlich und erfolgreich. Dialog über Deutschlands Zukunft" und findet im Rahmen der Bürger-Internet-Plattform www.dialog-ueber-deutschland.de statt.
Darüber hinaus wird die Bundeskanzlerin bei drei Bürgergesprächen im Februar und März mit den Menschen vor Ort in Erfurt, Heidelberg und Bielefeld diskutieren. Im Mittelpunkt sollen dabei konkrete Handlungsvorschläge und Anregungen für die Bundesrepublik stehen, die die Bundesregierung weiterverfolgen und in der Gesetzgebung oder anderen Initiativen umsetzen kann. Die Ergebnisse des Zukunftsdialoges werden im Juli veröffentlicht. Durch den Dialog soll eine gesamtgesellschaftliche Debatte über die Zukunft unseres Landes angeregt werden. Dabei bietet der Zukunftsdialog eine gänzlich neue Form der politischen Beteiligung, die stark auf den Prozess gegenseitigen Zuhörens, Diskutierens und voneinander Lernens setzt.
Ich würde mich freuen, wenn auch Sie sich am Dialog über Deutschland beteiligen würden und empfehle Ihnen vor diesem Hintergrund einen Besuch der hierfür eingerichteten und bereits erwähnten Internetseite www.dialog-ueber-deutschland.de .
Bundeskanzlerin Angela Merkel ist ein entscheidender Schritt auf dem Weg zur Schuldenunion gelungen. Auf dem informellen Gipfel vom 30. Januar 2012 in Brüssel haben 25 der 27 Staats- und Regierungschefs den Vertrag über Stabilität, Koordinierung und Steuerung in der Wirtschafts- und Währungsunion fertiggestellt. Lediglich die Mitgliedstaaten Großbritannien und Tschechien beteiligen sich nicht am Vertrag, können aber noch hinzutreten.
Mit diesem finanzpolitischen Pakt, auch Fiskalpakt genannt, verpflichten sich die teilnehmenden Staaten, eine Schuldenbremse in ihre nationale Gesetzgebung aufzunehmen. Gleichzeitig akzeptieren sie eine stärkere Haushaltskontrolle durch die EU sowie Sanktionen im Falle der Nichteinhaltung. Sollte die Regel des ausgeglichenen Haushalts nicht eingehalten werden, so kann Klage vor dem Europäischen Gerichtshof erhoben werden, der daraufhin Geldstrafen von bis zu 0,1 Prozent des Bruttoinlandsproduktes verhängen kann.
Die europaweiten Schuldenbremsen schaffen neues Vertrauen und entlasten nachfolgende Generationen. Der Vertrag wird durch die Regierungen im März unterzeichnet und kann in Kraft treten, sobald er von mindestens zwölf Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets ratifiziert worden ist. Dazu ist die Zustimmung des Deutschen Bundestages erforderlich. Innerhalb von fünf Jahren soll dieses zwischenstaatliche Vertragswerk dann in den Rechtsrahmen der EU überführt werden.
Die verbindlichen nationalen Schuldenbremsen sind eine notwendige Grundlage für den Europäischen Stabilitätsmechanismus (EMS), weil sie verhindern, dass der ESM überhaupt in Anspruch genommen werden muss. Die Staats- und Regierungschefs haben daher auch entschieden, dass der ESM bereits zum 01. Juli dieses Jahres einsatzfähig sein soll. Wie im Dezember letzten Jahres vereinbart, wird im März 2012 die Mittelausstattung überprüft. Der ESM trägt zu mehr Stabilität und Solidarität in Europa bei.
Weiterführende Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Bundesfinanzministeriums und der Bundesregierung unter den folgenden Links -
Bundesfinanzministerium
Bundesregierung
Im Verlauf der Sitzungswoche hat Peter Wichtel eine weitere Rede in seiner Funktion als Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag zum Thema Luftverkehr verfasst. Hintergrund war die abschließende Debatte zur notwendigen Änderung des Luftverkehrsgesetzes, da eine durch das Europäische Parlament und den Rat verabschiedete Richtlinie von den Mitgliedsstaaten das Festlegen gemeinsamer Standards bei den Flughafenentgelten verlangt. Bei Flughafenentgelten handelt es sich um Gebühren, die Flughafenbetreiber für das Starten und Landen, das Abstellen von Luftfahrzeugen sowie für die Abfertigung von Fluggästen und die Benutzung von Fluggasteinrichtungen erheben.
Der Abgeordnete sagte im Anschluss: "Ich habe in meiner Rede, die aufgrund der fortgeschrittenen Zeit im Plenum zu Protokoll gegeben wurde, wie bereits bei der ersten diesbezüglichen Aussprache verdeutlicht, dass der Gesetzentwurf der Bundesregierung überaus gelungen ist. Er berücksichtigt die Interessen beider Partner - der Flughafenbetreiber und der Luftverkehrsunternehmen als Flughafennutzer, zudem orientiert sich die Umsetzung weitestgehend an den Vorgaben aus Brüssel und geht nicht über die Anforderungen der EU-Richtlinie hinaus. So ist gewährleistet, dass kein unnötiger bürokratischer Aufwand etabliert wird."
Bei den Beratungen im Verkehrsausschuss haben die Regierungskoalitionen noch einige kleinere Änderungen angeregt, die ebenso wie der Gesetzentwurf im Plenum verabschiedet wurden. So wurde bezüglich des Betriebes von unbemannten Luftfahrtsystemen (UAS), der bei der Änderung des Luftverkehrsgesetzes unabhängig von den Flughafenentgelten auch thematisiert wurde, für weitere Klarheit und Rechtssicherheit gesorgt. "Nach Hinweis des Bundesdatenschutzbeauftragten ist nun noch deutlicher festgeschrieben, dass eine Erlaubnis zur Nutzung von UAS nur erteilt werden darf, wenn dabei das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht verletzt wird", so Wichtel.
Bei Interesse finden Sie die schriftlich ausgearbeitete Rede im Plenarprotokoll des 26. Februars auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter folgendem Link -
Deutscher Bundestag
In dieser Woche haben wir über die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am Einsatz der Internationalen Sicherheitsunterstützungstruppe in Afghanistan (ISAF) entschieden. Die Mandatsobergrenze wird von jetzt 5.350 auf 4.900 Soldatinnen und Soldaten gesenkt. Der Abzug der Bundesehr aus Afghanistan nimmt damit konkrete Form an.
Nach zehn Jahren werden wir erstmals die Zahl der Soldatinnen und Soldaten, die dort einen tapferen Einsatz leisten, verringern. 2014 soll der Einsatz in seiner bisherigen Form beendet sein. Dabei muss jedoch klar sein, dass eine verantwortbare Übergabe der Sicherheit immer Vorrang hat vor der Verwirklichung ehrgeiziger Zeitpläne. Unser militärisches Engagement wird soweit reduziert, wie es sicherheitspolitisch zu verantworten ist. Ein zentrales Kriterium ist die Fähigkeit der Afghanen, die Lage in ihrem Land selber kontrollieren zu können. Dabei bleibt der Aufbau von staatlichen Strukturen insbesondere im Sicherheitssektor eine vordringliche Aufgabe. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt die Bundesregierung bei dem Ziel, den Übergangsprozess erfolgreich umzusetzen.
Das Bundesministerium für Verteidigung und die Bundeswehr stellen auf den Webseiten www.bmvg.de sowie www.einsatz.bundeswehr.de ausführliche Informationen zum Engagement der deutschen Streitkräfte in Afghanistan im Rahmen des ISAF-Mandates zur Verfügung.
Sollten Sie an der Debatte bezüglich der Fortsetzung der Beteiligung der Bundeswehr am Einsatz in Afghanistan interessiert sein, finden Sie alle Redebeiträge unmittelbar auf den Seiten des Bundestages unter folgendem Link -
Deutscher Bundestag
Zu Beginn der gegenwärtigen Sitzungswoche bin ich am Montag, den 23. Januar gemeinsam mit dem Offenbacher Oberbürgermeister Horst Schneider und dem Frankfurter Stadtrat Stefan Majer im Bundesverkehrsministerium zusammengetroffen. Zum Ende des vergangenen Jahres hatte ich mich um ein Gespräch bei Staatssekretär Rainer Bomba bemüht, um einen Austausch über den möglichen Umbau des Offenbacher Kaiserlei-Kreisels zu ermöglichen.
Staatssekretär Bomba hat als Ergebnis des Termins signalisiert, dass eine Aufnahme des Vorhabens in den Bundeshaushalt 2013 vorstellbar ist. Vorraussetzung für eine Beteiligung des Bundes sei, dass die Planung auf Basis des bereits vorliegenden Planfeststellungsbeschlusses weiter vorangetrieben werde und eine rechtzeitige Kostenberechnung vorgelegt wird.
Der Verlauf des Gespräches war zufriedenstellend. Abschließend betrachtet freue ich mich darüber, dass ich bei der Ansetzung des Termins behilflich sein und die Stadt Offenbach sich Klarheit über die Rahmenbedingungen einer möglichen Bundesbeteiligung verschaffen konnte. Alles Weitere muss nun bilateral zwischen Offenbach und Frankfurt geklärt werden. Auch das Land Hessen muss dass Projekt natürlich unterstützen und mittragen.
Über eine Realisierung des Vorhabens würde ich mich freuen, da ein Umbau des Kreisels nicht zuletzt vor dem Hintergrund des massiven Verkehrszuwachses durch die geplante Mainbrücke Ost neben dem zukünftigen Gebäude der EZB überaus notwendig erscheint.
Peter Wichtel bedauert Aufspaltung von Manroland und Arbeitsplatzverlust von rund 1000 Mitarbeitern
Appell an Insolvenzverwalter, zeitnah verbindliches Fortführungskonzept vorzulegen
Mit Enttäuschung hat der Obertshausener Bundestagsabgeordnete Peter Wichtel die Einigung des Gläubigerrates von Manroland auf die Zerschlagung des Unternehmens und den damit verbundenen Stellenabbau am Standort Offenbach zur Kenntnis genommen. "Es ist überaus bedauerlich, dass rund 1000 Roländer ihren Arbeitsplatz an der Mühlheimer Straße verlieren werden", so der Parlamentarier. Wie viele Beteiligte hatte auch Wichtel auf eine Gesamtlösung gehofft, die auch den Standort in Offenbach umfasst hätte.
Nach der Entscheidung habe man nun aber Gewissheit und könne das Nötige veranlassen, um das Werk mit Hilfe eines Investors zu sanieren und die 750 verbliebenen Arbeitsplätze langfristig zu sichern. Dabei sieht Wichtel nun den Insolvenzverwalter Werner Schneider in der Pflicht, möglichst zeitnah ein verbindliches Fortführungskonzept vorzulegen. "Ich bin mir sicher, dass die Landesregierung die Mitarbeiter und den Standort Offenbach nach Kräften unterstützen wird. Dafür bedarf es allerdings eines tragfähigen und konkreten Fortführungskonzeptes seitens des Insolvenzverwalters."
Peter Wichtel hat die Entwicklung der Druckmaschinen-Branche bereits seit einigen Jahren mit Sorge verfolgt. So habe das Verhalten der Geschäftsführungen am Hauptsitz in Augsburg schon seit längerer Zeit befürchten lassen, dass der Standort Offenbach im Fall von wirtschaftlich herausfordernden Zeiten besonders schwer getroffen werden würde. "Trotz des speziellen Know-hows auf dem Gebiet der Fertigung von Bogendruckmaschinen, den hochqualifizierten Arbeitskräften und der qualitativ hochwertigen Arbeit am Standort Offenbach ist das Werk an der Mühlheimer Straße immer weiter abgebaut und geschwächt worden", so der Abgeordnete.
Im Hinblick auf die nun zu gründende Transfergesellschaft, in welcher die rund 1000 von der Teilschließung des Standortes betroffenen Roländer betruet und weiterqualifiziert werden, sieht Wichtel die bisherigen Alteigentümer noch mehr in der Verantwortung und spricht sich für ein noch größeres finanzielles Engagement aus.















